Brandschutztüren:
Eine Brandschutztür ist eine gemäß Musterbauordnung (MBO) selbstschließende Tür, die einen sogenannten Feuerabschluss bildet. Das heißt, sie sichert Öffnungen in feuerhemmenden bzw. feuerbeständigen Wänden vor einem Feuerdurchtritt.

Ein Element als Feuerabschluss herzustellen und zu montieren ist ein komplexes und herausforderndes Thema. Der Metallbauer muss sowohl die Normen sowie die jeweils für die Türen bestehenden Zulassungen beachten als auch umfangreiches Wissen zu den Fertigungs- und Montageabläufe vorweisen. Türen sind bei Bauwerken zwar nur ein kleiner Bestandteil, unterliegen dennoch einer strengen Brandschutzplanung.

Einbruchsschutz:
Maßnahmen zum Einbruchschutz erschweren Einbrechern das Eindringen durch Fenster und Türen in fremde Häuser, Wohnungen und Geschäftsräume. Der mechanischen Sicherung kommt eine besondere Bedeutung zu. Je besser ein Fenster oder eine Tür an der Schloss- und Scharnierseite gesichert ist, desto schwieriger wird es für potentielle Einbrecher solch ein Element zu überwinden.

Die Klassifizierung der Widerstandsklassen ist nach DIN EN 1627 für neue Fenster und Türen seit 2011 europäisiert.
RC2: Einbruchhemmende Elemente in RC2 erschweren den Einbruch mit einfachem Werkzeug – RC2 wird von der Polizei als „Einstiegsklasse“ empfohlen
RC3: Einbruchhemmende Elemente in RC3 erschweren den Einbruch unter Laborbedingungen mit zusätzlicher Brechstange
RC4 bis RC6: Die Verglasung eines Elementes der Widerstandsklasse RC4 muss die P6B Prüfung entsprechend EN 356 aufweisen. Bei diesen Scheiben handelt es sich um Sicherheitsglas, was aus mehreren Scheiben zum Verbund geklebt wird. Die Scheiben müssen zur Herstellung einer definierten Öffnung 30 bis 50 Schlägen mit der Axt standhalten.